Diese Voraussetzungen brauchst du für den Zertifizierten Mediator nach ZMediatAusbV seit März 2024 + Checkliste

Seit März 2024 gelten neue Regelungen für den Zertifizierten Mediator. Das sind die wichtigsten Neuerungen:

  1. Die Anzahl der Ausbildungsstunden wurde von 120 auf 130 Stunden erhöht.
  2. Davon dürfen max. 40% als Live Online-Training absolviert werden.
  3. Die Online-Mediation ist ab sofort Pflichtinhalt in der Mediationsausbildung.
  4. Die Zertifizierung erfolgt erst nach der Durchführung von fünf Mediationen sowie deren Supervision innerhalb von drei Jahren.

Was bedeutet die Bezeichnung „zertifizierte Mediatorin“ bzw. „zertifizierter Mediator“?

Die ZMediatAusbV (Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung) reglementiert seit 2017, wer die Bezeichnung „zertifizierte Mediatorin“ bzw. „zertifizierter Mediator“ tragen darf. Mindeststandards für die Mediationsausbildung sind seither gesetzlich festgeschrieben sowie die Pflicht zur kontinuierlichen Fortbildung.

Wer stellt das Zertifikat „zertifizierte Mediatorin“ bzw. als „zertifizierter Mediator“ aus?

Die Zertifizierung erfolgt einmalig durch das Ausbildungsinstitut. Um den Titel fortlaufend führen zu können, müssen alle vier Jahre Weiterbildungsnachweise erbracht und vom Ausbildungsinstitut bestätigt werden.

Checkliste für die Zertifizierung als Mediator*in

Hier sind die Voraussetzungen für die Zertifizierung im Überblick:

  • Mediationsausbildung mit mind. 130 Zeitstunden, davon max. 40% als Live-Online-Training, Inhalte gemäß Anlage ZMediatAusbV.
  • Durchführung von fünf Mediationen als Mediator*in oder Co-Mediator*in innerhalb von drei Jahren.
  • Durchführung von fünf Einzelsupervisionen zu den durchgeführten Mediationen innerhalb von drei Jahren.
  • Bescheinigung des Ausbildungsinstituts als zertifizierte Mediatorin bzw. zertifizierter Mediator

Ab hier darf der Titel “Zertifizierter Mediator*in” geführt werden.

Verlängerung der Zertifizierung: Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen

Um den Titel fortlaufend führen zu dürfen, müssen zertifizierte Mediator*innen alle vier Jahre Weiterbildungsnachweise erbringen und von ihrem Ausbildungsinstitut bestätigen lassen. Die formalen Anforderungen sind mindestens 40 Zeitstunden. Diese sollen die in der Anlage der ZMediatAusbV definierten Inhalte aktualisieren oder Kenntnisse und Fähigkeiten in besonderen Bereichen der Mediation vertiefen.

  • „1. Verlängerung“ (vier Jahre nach Abschluss erstmaliger Zertifizierung): Fortlaufende Teilnahme an Weiterbildungen im Umfang von 40 Stunden innerhalb von vier Jahren nach der Ausstellung des Zertifikats. Prüfung der Nachweise und Bestätigung der Fristwahrung durch das Ausbildungsinstitut
  • „2. Verlängerung“ (acht Jahre nach Abschluss erstmaliger Zertifizierung): Fortlaufende Teilnahme an Weiterbildungen im Umfang von 40 Stunden innerhalb von vier Jahren nach der Ausstellung des Zertifikats. Prüfung der Nachweise und Bestätigung der Fristwahrung durch das Ausbildungsinstitut
  • „3. Verlängerung“ (zwölf Jahre nach Abschluss erstmaliger Zertifizierung): Fortlaufende Teilnahme an Weiterbildungen im Umfang von 40 Stunden innerhalb von vier Jahren nach der Ausstellung des Zertifikats. Prüfung der Nachweise und Bestätigung der Fristwahrung durch das Ausbildungsinstitut

Warum wurde die ZMediatAusbV angepasst?

Die Änderungen der ZMediatAusbV sollen das Vertrauen in den Titel stärken, durch

  1. die Praxiserfahrung der Mediator*innen
  2. die Aufnahme neuer Lerninhalte, die den Anforderungen des digitalen Informationszeitalters entsprechen

Unsere Ausbildung Wirtschaftsmediation entspricht der gesetzlichen Zertifizierung.

Die Ausbildung Wirtschaftsmediation an der Zweisicht.Akademie entspricht nicht nur der gesetzlichen Zertifizierung, sondern erfüllt auch die hohen Qualitätsansprüche für die Lizenzierung beim Bundesverband MEDIATION e.V. Sie umfasst insgesamt 210 Zeitstunden, die sich wie folgt aufteilen:

  • 158 Stunden Präsenz-Module und Supervision
  • 12 Stunden Live Online-Einheiten
  • 20 Stunden Selbststudium
  • 20 Stunden Teilnahme an selbstorganisierten Intervisionsgruppen

Die Online-Mediation haben wir bereits seit 2022 als Lerninhalt integriert und schulen einen in einem internationalen Unternehmen bewährten Ansatz.

Du hast Fragen zur Ausbildung Wirtschaftsmediation?

Wir veranstalten zweimal im Jahr einen Online-Infoabend zur Ausbildung Wirtschaftsmediation, hier informieren wir u.a. auch zum Zertifizierten Mediator und zur Lizenzierung beim Bundesverband MEDIATION. Die nächsten Termine findest du im Seminarkalender.

Online-Infoabend verpasst? Wir beraten dich auch persönlich bei einem unverbindlichen Vorgespräch mit unseren Ausbilder*innen. Schreib uns dazu gerne eine E-Mail an dialog@zweisicht.de

Übrigens erhalten alle unsere Ausbildungsteilnehmenden eine Checkliste für den Zertifizierten Mediator, der alle wichtigen Termine für ihren Ausbildungsgang  enthält.

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